Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson (ph1/PH1)
1 Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson (ph1/PH1) Bildungswissenschaft mit besonderem Fokus auf Schulpädagogik und UnterrichtsentwicklungAufgaben und Tätigkeiten * Lehre in Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Bildungswissenschaft mit Fokus auf Unterricht und Schule insbes. in der Primarstufe und Sekundarstufe 1 sowie in den Pädagogisch-praktischen Studien am Institut Ausbildung St. Pölten * Forschungsbasierte Unterrichts- und Schulentwicklung mit Fokus auf schultheoretische Fragestellungen im aktuellen gesellschaftlichen Kontext * Wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung im Bereich Unterrichtsqualität, Unterrichtsentwicklung und schulpädagogischen Fragestellungen (v.a. Primarstufe und Sekundarstufe 1), inklusive Teambildung, Dissemination und Forschungssupport * Beratung von Studierenden, Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie Abschlussarbeiten * Mitarbeit in einem Fachbereich/einer Fachgruppe der KPH Wien/NÖ * Mitarbeit an organisatorischen und administrativen Aufgaben sowie an Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung * Mitarbeit in Gremien und NetzwerkenErfordernisseAuflistung der Anstellungserfordernisse nach § 48e VBG iVm Z 22a der Anlage 1 BDG 1979 i.d.g.F.Die erforderlichen Qualifikationen wurden durch das Rektorat wie folgt festgelegt:1. Eine abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine aneiner österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (veniadocendi) in einer der Disziplinen der Bildungswissenschaften2. Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse:a) Erwerb eines Doktorgrades gem. § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStGoder einer gleichwertigen ausländischen Hochschulbildung, in einer der Disziplinen derBildungswissenschaftenb) Eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson und Bewährung bei derErfüllung der Aufgaben gemäß § 200d, wobei auf diese Verwendung eine Verwendung alsUniversitätslehrer anzurechnen istc) Wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in national oderinternational anerkannten wissenschaftlichen Fachmedien nachzuweisenº Doktorat im Bereich Bildungswissenschaften [(empirische) Erziehungswissenschaft,(empirische) Pädagogik u.a.]º Fähigkeit zur Verknüpfung von Lehre und Forschung im Kontext der Rolle als "teachereducator"º Expertise in empirischer Bildungsforschung (idealerweise im Bereich der empirischquantitativenForschung)º...
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